Grundstücksentwässerungsanlagen

  • Bemessung und Planung von Entwässerungssystemen auf Grundstücken durch fachkundige Mitarbeiter
  • Neubau oder Umbau von Entwässerungssystemen auf Grundstücken mit bauaufsichtlich zugelassenen Bauprodukten von hoher Qualität
  • Ausführung nach DIN 1986-100 unter Berücksichtigung der jeweiligen Abwassersatzung
  • Beratung im Bereich Hochwasserschutz bzw. Rückstau-Sicherheit
Allgemeines

Die Grundstücksentwässerungsanlage leitet die auf einem (Privat-)Grundstück anfallenden Abwässer

  • Regenwasser von Dachflächen, Hofflächen, Zufahrten, Terrassen
  • Schmutzwasser aus Toilette, Waschbecken, Duschen, Waschmaschinen
  • sonstige Abwässer aus industrieller/gewerblicher Produktion

in das öffentliche Kanalsystem.

Sie besteht aus

  • Rohrleitungen vom Gebäude bzw. den Einläufen bis zur Grundstücksgrenze (Grundleitungen)
  • Einsteigeschächte oder Reinigungsöffnungen
  • Rückstauverschluss
  • Rohrleitungen von der Grundstücksgrenze bis zum öffentlichen Kanal (Anschlusskanal)

Gemäß der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wuppertal §9 (6) ist der Grundstückseigentümer für die Herstellung, Unterhaltung, Instandsetzung, Reinigung, Erneuerung und Veränderung dieser Grundstücksentwässerungsanlage verantwortlich.

Für den Anschlusskanal ist gemäß §9 (4) die Stadt Wuppertal für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung der Anschlussleitung auf dem städtischen Gelände zuständig, der Grundstückseigentümer für die betriebliche Unterhaltung (Reinigung, Inspektion, Beseitigung von Verstopfungen).

Gemäß Landesbauordnung NRW §45 (3) müssen Abwasserleitungen geschlossen, dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein. Undichte Kanalleitungen schädigen die Umwelt durch Austritt von Schmutzwasser in den Untergrund und erhöhen die abtransportierte Wassermenge durch Infiltration von Grundwasser bzw. versickertes Niederschlagswasser. Dadurch bezahlen die Bürger wesentlich mehr Abwassergebühren für den Transport und die Klärung des Abwassers, als sie bei dichten Kanäle zahlen müssten.

Dichtheitsprüfung

Gemäß Landeswassergesetz NRW gibt es für Privathaushalte keine Prüffrist (mehr). Die Dichtheit von industriellen und gewerblichen Abwasserleitungen allerdings muss bis Ende 2020 nachgewiesen werden.

Planung/Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage

Bei der Planung/Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage gibt es eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen.

  • Vorgaben der Entwässerungssatzung der Stadt
  • Dimensionierung des Schmutz- und Regenwasserkanals
  • Führung der Kanäle durch das Gelände/Gebäude
  • Entwässerung im Mischwasserkanal oder Trennsystem
  • Lage, Abstand und Größe der Revisionsmöglichkeiten
  • Versickerung von Teilflächen
  • Rückstausicherung für Regen- und Schmutzkanäle
  • Auswahl der Rohr- und Schachtmaterialien
Referenzen private Grundstücksentwässerungsanlagen

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Kontakt

Dieter Ehlhardt
Tief- und Strassenbau GmbH
Beule 48
42277 Wuppertal

Fon: +49 202 642010
Fax: +49 202 641987
 
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